Umgangsrecht wird zur Umgangspflicht

Ein getrennt lebender Vater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit den Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, so OLG Frankf FamRZ 2021, 432 ff.

 

Wenn die Kinder von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch gemacht haben, ihren Willen mehrfach und unmißverständlich geäußert haben, kann sich der Vater nicht darauf berufen, dass ihm die Kontakte unmöglich seien, auch die Zwangsvollstreckung eines Umgangsrechte ist bei Verweigerung durch Verhängung eines Zwangsgeldes möglich und nicht unverhältnismäßig.

Änderungen beim Unterhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung den Erwerbstätigenbonus von 1/7 auf 1/10 reduziert, BGH, FamRZ 2020, 171, 173. Daneben soll aber der Abzug von pauschalierten berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von 5% möglich sein. Begründung ist, dass in Anbetracht der unterhaltsrechtlichen Eigenverantwortlichkeit, § 1569 BGB, es keiner besonderen Vergünstigung bedarf, um den Unterhaltsberechtigten zur Deckung seines Lebensbedarfes durch eigene Erwerbstätigkeit zu motivieren. Diese Frage ist streitig, so werden von den norddeutschen OLG (OLG Braunschweig, Celle, Oldenburg, Frankfurt und Naumburg) diese Reduzierung übernommen, wo hingegen die süddeutschen Leitlinien sich noch nicht angeschlossen haben.

Aktuelles zum Kindesunterhalt

Der Kindergeldbonus, der in den Monaten September 2020 in Höhe von 200,00 € und 100,00 € im Oktober 2020 an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt wurde (wie auch der für Mai 2021 vorgesehene Bonus) ist wie das Kindergeld hälftig zur Deckung des Barbedarfs, also auf den Unterhaltsbetrag des Zahlenden anzurechnen, allerdings nur für die Monate, in denen die Zahlung erfolgt. Dies kann auch rückwirkend verlangt werden durch eine Unterhaltsabänderung, wenn die Wesentlichkeitsgrenze erreicht ist. Hier ist der Weg über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch frei.

Volljährigenunterhalt

Beim Volljährigenunterhalt müssen Kinder ihren Unterhaltsbedarf nicht mehr, wenn sie einen höheren Unterhalt als aus der bisher höchsten Einkommensgruppe beanspruchen, diesen zwingend konkret ermitteln, d. h. Darlegung der höheren Ansprüche durch Vorlage von Belegen rechtfertigen, sondern können, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über 5.500,00 € liegt, als Quote geltend machen. Der BGH hat in seinem Beschluss (XII ZB 499/19 = BeckRS 2020, 29627) nun entschieden, dass die Unterhaltspflicht nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle fortgeschrieben werden kann. Damit ergibt sich entsprechend dem höheren Einkommen der Eltern ein höherer Prozentsatz des Mindestunterhaltes. Für das höhere Einkommen der Eltern steht dem Kind ein Auskunftsanspruch zu.

Vermögensauseinandersetzung – Güterrecht

Haushaltsgegenstände, die nur einem Ehegatten gehören, da sie nach der Trennung für den Einzelhaushalt einer Partei angeschafft wurden, sind bei der Berechnung des Zugewinns stets im Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen. Zu bewerten sind diese Haushaltsgegenstände grundsätzlich mit dem Neupreis und einem gegebenenfalls vorzunehmenden Abschlag für deren Abnutzung. Diese Dinge werden häufig vergessen. Die Darlegungs- und Beweislast für den Alleinerwerb liegt bei dem Ehegatten, der den Alleinerwerb und damit die Einbeziehung in den Zugewinn behauptet.