Probleme oder Fragen bei einem Vertrag?
Haben Sie vor, einen Vertrag abzuschließen oder haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen? Als erfahrene Anwältin kann ich Sie beraten und Ihre Fragen beantworten.
Vertragsrecht
Vertragsrecht beinhaltet die Beantwortung und Beratung zu Verträgen allgemeiner Art wie Kaufverträge, Verträge über Bankgeschäfte (Darlehen), Versicherungen und Leasinggeschäfte wie auch Fragen zum Maklerrecht (hier hat sich die Rechtslage gewandelt). Dazu gehören aber auch Eheveträge (abgeschlossen vor der Heirat) und Scheidungsfolgenvereinbarungen und auch Verträge zur Auseinandersetzung des Nachlasses nach dem Versterben einer Person, wie auch Pflichtteilsverzichtserklärungen. Fragen zum Kraftfahrzeugkauf und auch Arbeitsverträge und Verträge mit Handwerkern, Bauträgern und Architekten.
Unterstützung bei Verträgen
Am besten ist es natürlich, Sie lassen sich vor Abschluss eines Vertrages beraten, um in Inhalt und Form Ihren Interessen gerecht zu werden.
Aber ich bin auch für fehlgeschlagene oder mißverständliche Vereinbarungen mit Ihrer Mitwirkung zuständig, um das Bestmögliche für Sie herauszuholen. Kommen Sie gerne auf mich zu!
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